Zu den Begriffen der Macht
Freiheit und Macht – zwei Begriffe, die offenbar eng zusammenhängen, wobei einer stark positiv, der andere stark negativ konnotiert ist. Aber gibt es tatsächlich einen Unterschied? Kann es eine (gute) Freiheit ohne (schlechte) Macht geben? Und ist die Unterscheidung überhaupt sinnvoll, oder sollte sie lieber zugunsten einer Unterscheidung zwischen inklusions– und exklusionslogicher Betrachtungsweise aufgegeben werden?
Tatsächlich lässt sich zwischen Freiheit und Macht keine eindeutige, und bei genauerem Hinsehen überhaupt keine Grenze ziehen, und das gilt unabhängig davon, ob wir die Begriffe in einem inklusions- oder exklusionslogischen Sinne benutzen. Um das zu verstehen, müssen wir uns auf ein definitorisches Verständnis von Freiheit und Macht festlegen. Macht zu definieren, ist nicht schwer: Macht ist die Fähigkeit, Menschen und Situationen zu beeinflussen (Stützel 2024, 16). Oder etwas ausführlicher:
Macht ist in erster Linie einfach nur dies: Können, die Fähigkeit zum Tun, in der Lage sein, Dinge zu tun. Tun impliziert Macht, Macht-zu-tun. In diesem Sinne bezeichnen wir mit dem Wort
Machtüblicherweise etwas Positives: Ich fühle mich mächtig, ich fühle mich gut. … Die Frauenbewegung hat Frauen ein stärkeres Gefühl ihrer eigenen Macht verliehen. Macht in diesem Sinne können wir alsMacht-Zu, als Macht-zu-tun bezeichnen.[1] (Holloway 2005 , 28)
Hierbei können wir Macht-Zu als das übergeordnete Konzept verstehen, zu welchem Macht-Über (das übliche Machtverständnis) und Macht-Mit speziellere Ausprägungsformen darstellen:
Macht-Mit ist geteilte Macht, die aus Zusammenarbeit und Beziehungen wächst. Sie basiert auf Respekt, gegenseitiger Unterstützung, … Solidarität, Einfluss, gegenseitiger Ermächtigung und kollaborativer Entscheidungsfindung. Macht-Mit ist verbunden mit sozialer Macht, dem Einfluss, den wir unter Gleichgestellten ausüben. Macht-Mit kann helfen, Brücken innerhalb von Gruppen (z.B. Familien, Organisationen, Bewegungen für sozialen Wandel) oder über Unterschiede hinweg (z.B. Gender, Kultur, Klasse) zu bauen. Anstatt zu Dominanz und Kontrolle führt Macht-Mit zu gemeinschaftlichem Handeln und der Fähigkeit, als Gruppe aktiv zu werden. (Stuart 2019, zit. in Stützel 2024, 20)
Diese Unterscheidung entspricht offensichtlich genau der zwischen einer inklusionslogischen (Inklu-Macht = Macht-Mit) und einer exklusionslogischen (Exklu-Macht = Macht-Über) Ausprägung von Macht. Die Vorstellung von Macht als Exklu-Macht ist jedoch im Allgemeinen deutlich weiter verbreitet:
Den
eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzenist eine Definition, die aus Jahrtausende alter Tradition kommt, dass Macht dem eigenen Willen dienen soll, und bewusst auch gegen das Widerstreben anderer durchsetzbar ist. So wird Macht häufig verstanden[.] (Stützel 2024, 16f)
Macht-Über für sich genommen ist aber eine sehr eingeschränkte Macht, es ist eine scheinbare Macht, die man erringt, weil es daran nichts zu gestalten gibt. Man bildet sich ein, im Verbund mit dieser Tendenz endlich wirklich eingreifen und verändern zu können; unterm Strich unterschreibt man einfach. (Spehr 2003, 26) Macht im Kapitalismus ist Exklu-Macht, also Macht-Über, und sie manifestiert sich durch Eigentum. Es geht um die Macht, andere von der Teilhabe an Dingen ausschließen zu können, um die Macht, zu verweigern was zum Leben gebraucht wird, und in der vollkommensten Ausprägung um die Macht, andere Leben zu beenden. Es herrscht die allgemeine Auffassung, bei der Macht, das Leben von (vielen) Menschen gezielt beenden zu können, handele es sich um absolute Macht; schließlich ließe sich damit ja auch alles andere erzwingen. Ein grundlegender Irrtum, denn Macht über die Zerstörung des Lebens kann auch letztlich nichts anderes als die Zerstörung des Lebens bringen.
[D]er Leninistische Aphorismus [Glaubenssatz], dass Macht eine Frage von
wer-wemsei, ist absolut falsch, genauso wie das Maoistische Sprichwort, dass Macht aus dem Lauf einer Waffe kommt: Macht-Über kommt vielleicht aus dem Lauf einer Waffe, aber nicht Macht-Zu. Der Kampf zur Befreiung der Macht-Zu ist kein Kampf zur Herstellung einer Gegenmacht, sondern eine Anti-Macht, etwas radikal anderes als Macht-Über. … Anti-Macht ist also keine Gegenmacht, sondern etwas viel Radikaleres: Es ist die Aufhebung von Macht-Über, die Emanzipation der Macht-Zu. Dies ist die große, absurde, unausweichliche Herausforderung des kommunistischen Traums: Eine Gesellschaft frei von Machtverhältnissen durch Aufhebung der Macht-Über zu erschaffen. Dieses Projekt ist viel radikaler als jedes Revolutionsverständnis, das auf der Eroberung von Macht aufbaut, zugleich aber auch weitaus realisitscher.[2] (Holloway 2005, 36f)
Sutterlütti und Meretz verwenden wiederum eine andere Terminologie: Für sie ist Macht ein grundsätzlich positiver Begriff (Handlungsmacht im Sinne von Macht-Zu oder Macht-Mit), dem sie die Herrschaft (i.S.v. Macht-Über) entgegensetzen:
Macht unterscheidet sich von Herrschaft. Menschen können gemeinsam die Macht haben, neue Ideen zu entwickeln oder ein Haus zu bauen. Handlungsmacht beinhaltet nicht notwendig Herrschaft. Herrschaft ist geronnene Macht, es ist die Fähigkeit, über andere Menschen zu verfügen. Wenn Macht Verfügungsmacht über Menschen meint, geht es um Herrschaft. Der Staat ist daher nicht nur eine Machtinstitution – die Bestimmung wäre eine Beschönigung –, sondern eine Herrschaftsinstitution: Er hat Macht über Menschen, indem er über ihre Lebensbedingungen verfügen kann. Politisch-staatliche Transformationstheorien zielen auf Macht im Staat ab, um diese zwecks Durchsetzung allgemeiner Ziele über Menschen auszuüben. Das aber ist Herrschaft. (KA 54)
Dieses Macht-Verständnis entspricht also vielmehr einer Inklu-Macht i.S.v. Gestaltungskraft (Stützel 2024, 10). Es ist die Macht, andere Menschen (und sich selbst) glücklich zu machen und Bedürfnisse in Verbindung zu verwirklichen. Sobald wir* uns* an den Gedanken gewöhnt haben, dass sich alle in einer Inklu-Gesellschaft in einer besseren Position befinden als selbst die privilegiertesten Menschen in der Exklu, dann liegt auch die Erkenntnis nahe, dass Inklu jeder*m einzelnen mehr Macht verleiht als alles Geld und jeder Titel des Exklu-Systems irgendwem jemals bieten könnten.
Das Problem ist nicht, wie wir Menschen kontrollieren können, sondern wie wir zusammen eine Situation kontrollieren können. (Mary Parker Follet, zit. in Stützel 2024, 20)
Dem Alltagsverständnis von Macht als bloße Macht-Über soll daher auch hier nicht gefolgt werden, sondern wir wollen unter dem Macht-Begriff das ganze Spektrum an Macht-Zu, Macht-Über und Macht-Mit fassen. Auch den Freiheitsbegriff werden wir in Kürze näher beleuchten; fürs erste genügt es aber, Freiheit mit Macht-Zu zu identifizieren.
Unter dieser Sichtweise müssen wir nun feststellen, dass Freiheit und Macht nicht mehr voneinander zu trennen sind. Denn eine reine Macht-Zu ohne Macht-Über oder Macht-Mit kann es nicht geben; in der realen Welt gibt es keine Macht, die nur mich* betrifft:
Es ist nochmals zu betonen, dass Macht-Zu immer soziale Macht ist, selbst wenn es nicht so scheinen mag. … Unser Handeln ist stets Teil eines sozialen Handlungsflusses, selbst wenn es uns als individueller Akt erscheint. Unser Handlungsvermögen ist stets eine Verflechtung unseres Handelns mit den vergangenen oder gegenwärtigen Handlungen anderer.
Macht-Zu ist daher niemals etwas Individuelles, sondern immer etwas Soziales. Es existiert nicht in einem reinen, unbefleckten Zustand, da seine Existenz stets Teil der Konstitution der Sozialität ist, der Art und Weise wie unser Tun organisiert ist. Handeln (und Handlungsmacht) ist stets Teil des sozialen Flusses, aber dieser Fluss stellt sich auf unterschiedliche Weise dar.[3] (Holloway 2005, 28)
Ähnliches halten Meretz und Sutterlütti zum Begriff der Freiheit fest:
Die menschliche Freiheit ist eine gesellschaftliche Freiheit. Damit ist sie immer auf die Freiheit anderer bezogen und fristet kein isoliertes Dasein neben den Freiheiten anderer. Herrschaftslosigkeit ist eine schöne Idee, doch sie bleibt ungenügend, wenn ihr Konzept so tut, als gäbe es einen neutralen Bezug zwischen Menschen. Der Bezug der gesellschaftlichen Freiheit(en) kann exklusiv sein – dann kann ich meine Bedürfnisse am besten auf Kosten anderer befriedigen. Oder inklusiv – dann ist meine Bedürfnisbefriedigung maximal, wenn sie die Bedürfnisbefriedigung anderer einbezieht. Somit ist die negative Bestimmung der Herrschaftslosigkeit erst in der positiven Bestimmung allgemeiner Inklusion voll verwirklicht. Aufgrund der gesellschaftlichen Abhängigkeit der Freiheit können wir Herrschaftslosigkeit nur durch Inklusion verwirklichen, und zwar eine Inklusion, die für alle gilt. Unsere These ist: Ich bin nur frei, wenn meine Freiheit auf der Freiheit der anderen aufbaut. Allgemeine Freiheit verweist auf allgemeine Inklusion und umgekehrt.
In unserem Alltag hat sich hingegen ein anderer Satz tief eingegraben:
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.(Immanuel Kant zugeschrieben) Er beruht auf der Annahme, dass sich Handlungsmöglichkeiten gegenseitig einschränken, also exklusiv sind. Und er hat eine gesellschaftliche Wahrheit. Es ist der isolierte Freiheitsbegriff des Kapitalismus: Die Freiheit der anderen ist eine Gefahr für meine Freiheit. Freiheit drückt sich im Handeln aus, und der wesentliche Zweck des Handelns ist die Bedürfnisbefriedigung. Somit sind die Bedürfnisse anderer Menschen, mehr noch: die anderen Menschen selbst, eine Gefahr für mich, da sie meine Bedürfnisse und ihre Befriedigung einschränken. Umgekehrt wird bei begrenzten Ressourcen meine Freiheit nur dann größer, wenn die Freiheit der anderen geringer wird. DieseFreiheitist eine Freiheit unter Exklusionsbedingungen, eine Exklusionsfreiheit. Der Neoliberalismus kann als radikalisierte Ideologie der Exklusionsfreiheit beschrieben werden. Hier bedarf es der Moral und der staatlichen Intervention, um die Menschen davon abzuhalten, ihre Freiheit und ihre Bedürfnisbefriedigungübermäßigauf Kosten anderer zu erweitern. Doch eine andere Freiheit ist möglich: in einer Gesellschaft, in der meine Freiheit und die Freiheit der anderen positiv aufeinander bezogen ist, in einer Gesellschaft der Inklusionsfreiheit.In einer Gesellschaft, in der es subjektiv sinnvoll ist, die Bedürfnisse der anderen einzubeziehen, ist auch die Freiheit der anderen für mich grundsätzlich keine Gefahr. Wenn andere ihre Bedürfnisse am besten befriedigen können, wenn sie meine Bedürfnisse einbeziehen, muss ich vor ihren Handlungen, vor ihren Bedürfnissen, vor ihren Freiheiten und schlussendlich vor ihnen als Menschen keine Angst haben. Im Gegenteil, meine Befriedigungsmöglichkeiten und meine Freiheit nehmen zu, wenn die anderen ihre Freiheit ausweiten. Erst hier kommt die Freiheit als Inklusionsfreiheit, oder was das Gleiche ist, als allgemeine Freiheit zu sich. Eine solche Inklusionsgesellschaft realisiert die Freiheit der Einzelnen, indem sie die Freiheit aller realisiert. Sie ist eine
Assoziation worin die freie Entwicklung eines jeden die Bedingung für die freie Entwicklung aller ist(Marx/Engels 1848). (KA 155ff)
Also kann es zwischen Macht und Freiheit grundsätzlich keinen qualitativen Unterschied geben, und zwar weder unter Exklu- noch unter Inklu-Bedingungen: Denn Freiheit (Macht-Zu) muss sich immer in Form von Macht-Über und Macht-Mit manifestieren. Macht unter Exklu-Bedingungen (Exklu-Macht) ist aber gerade Macht-Über, und Inklu-Macht ist Macht-Mit. Gleichermaßen muss sich Freiheit in der Exklu als Macht-Über manifestieren und in der Inklu als Macht-Mit. Der Unterschied ist also (nur), ob Inklu- oder Exklu-Bedingungen vorliegen, in beiden Fällen laufen die Begriffe Macht und Freiheit dann aber jeweils auf dasselbe hinaus.
Wenn wir* dennoch zwischen Freiheit und Macht differenzieren, dann kann der Unterschied in der Exklu allenfalls ein quantitativer sein: Unsere* Freiheit besteht dort in unserer* Macht, andere auszuschließen. Wenn wir* Geld haben – und das ist im Kapitalismus Voraussetzung für Freiheit – dann haben wir* Macht-Zu, in gewisser Hinsicht aber auch Macht-Über andere, in dem Sinne, dass sie faktisch für uns* re*produzieren. Damit wir (im alltäglichen Sprachgebrauch) von Macht sprechen würden, muss diese Macht-Über (lediglich) ein besonders starkes Ausmaß annehmen, nämlich dass jemand sehr konkrete Anweisungen geben, konkret Menschen manipulieren, Befehle erteilen kann, und noch dazu möglichst gegenüber vielen Menschen.
Exklu-Macht ist also dasselbe wie Exklu-Freiheit, nur dass sie noch weiter geht, also nicht da endet, wo die Freiheit anderer anfängt, bzw. eben mit einer entsprechend geringeren Freiheit anderer Menschen einhergeht.
In der Inklu hingegen gibt es keine Macht-Über, denn die Art von Handlungen, zu denen diese bemächtigt, machen von einem Inklu-Verständnis her überhaupt keinen Sinn. Der Unterschied zwischen Freiheit und Macht wird dann gänzlich* verschwinden, denn Freiheit ist nun einmal Handlungsfähigkeit, ist die Möglichkeit zur Erfüllung (produktiver) Bedürfnisse, und diese existieren nur in Verbundenheit und können nur in Verbundenheit, also durch Ausübung von Macht-Mit, in ihrer vollen Qualität befriedigt werden.
Jede menschliche Tätigkeit beruht auf der Kollektivität und Historizität von Arbeit und Natur. Was immer wir tun, wir nutzen dabei die Arbeit und Natur anderer. Wenn Freiheit bedeuten sollte, dass wir das möglichst ungehemmt und ohne Beschränkungen tun sollten, dann wäre Freiheit immer nur auf Kosten der Unfreiheit anderer möglich. Eine Freiheit aber, deren Grenzen von einer übergeordneten Instanz
erkanntund gesetzt würden, wäre totale Unfreiheit dieser Instanz gegenüber. (Spehr 2003, 43)
Zu den Begriffen der Freiheit
Nun bedarf aber auch der Begriff der Freiheit einer genaueren Untersuchung und Differenzierung. Darunter werden nämlich gleichzeitig zwei eigentlich doch sehr verschiedene Dinge verstanden: Dem rationalen Verständnis nach geht es v.a. um Wahlfreiheit, also darum, mehrere (möglichst viele) verschiedene Entscheidungen treffen zu können; dem emotionalen Verständnis nach ist Freiheit hingegen quasi der Inbegriff für alles Gute in der Welt (weshalb wir die Utopie auch so gerne als freie oder befreite Gesellschaft bezeichnen – denn von allen Eigenschaften, die wir mit dieser Welt assoziieren, scheint das wohl die unstrittigste und relevanteste zu sein).
Ein solches doppeltes Freiheitsverständnis findet sich auch bei Holzkamp, wo Freiheit zunächst mit Bedürfnisbefriedigung gleichgesetzt wird, gleich danach aber mit einer Art Wahlfreiheit (im Sinne der doppelten Möglichkeit, s. GdP 354, GL Kap. 11) identifiziert wird:
Freiist ein Individuum in dem Grade, wie es an der vorsorgenden gesellschaftlichen Verfügung über seine Lebensbedingungen teilhat, damit seine Bedürfnisse inmenschlicherQualität befriedigen kann. Dies bedeutet, daß man von subjektiver Freiheit nur soweit reden kann, wie das Individuum nicht nur unter jeweils bestehenden gesellschaftlichen Lebensbedingungen handlungsfähig ist, sondern auch über die Handlungsfähigkeitsbedingungen selbst verfügt, also diese zur Überwindung darin gegebener Handlungseinschriinkungen erweitern kann: Nur auf diese Weise ist ja die HandlungsfähigkeitunterBedingungen nicht durch die Unverfügbarkeit der Bedingungen selbst wieder eingeschränkt, letztlich zurückgenommen. (GdP 354)
Freiheit ist individuell mit Möglichkeiten verbunden. Die Kritische Psychologie verwendet für diese Möglichkeiten den Begriff der Handlungsfähigkeit. Wir sind handlungsfähig, wenn wir Möglichkeiten haben, unsere Bedürfnisse kennenzulernen, zu entfalten, zu befriedigen. Je mehr, desto freier sind wir. (KA 155)
Eine naive Vorstellung von Freiheit als Reichtum der Handlungsmöglichkeiten muss fehlschlagen. Denn wem die beste Möglichkeit zur Verfügung steht, nützt es nichts, alternativ auch die zweitbeste Option wählen zu können: Im Gegenteil: Wer eine Wahl hat, ist gleichzeitig gezwungen zu wählen – wer frei ist, ist gleichzeitig unfrei, muss einen gewissen Aufwand betreiben, um die Möglichkeiten abzuschätzen und abzuwägen, und wird möglicherweise noch lange nach der Wahl mit der Unsicherheit leben müssen, nicht vielleicht doch die falsche Wahl getroffen zu haben.
Es besteht also grundsätzlich Einigkeit darüber, dass Freiheit
jedenfalls nicht bloß die Anzahl der verfügbaren
Möglichkeiten
umfassen kann, sondern auch deren Qualität
berücksichtigen
muss. Es wäre daher denkbar, die Freiheit anhand der
Qualität der besten verfügbaren Möglichkeit zu
bewerten. Dann
aber würden wir in ein Determinusmusproblem geraten: Muss nicht die
beste verfügbare Möglichkeit auch immer die
tatsächlich
gewählte Möglichkeit sein? Oder umgekehrt: Zeigt nicht die Tatsache,
dass eine Möglichkeit, nicht gewählt wurde, obwohl sie eigentlich
besser gewesen wäre, dass sie nicht – in einem hinreichenden
Sinne – verfügbar war?
Wer keine Wahl hat und die beste Option wählen muss, ist faktisch besser dran, und daher nach vielen Alltagsverständnissen freier. Insgesamt befinde ich* mich* in einer umso besseren Position, nicht je mehr Möglichkeiten ich* insgesamt habe, sondern je mehr für mich nützliche ich* im Vergleich zu für mich* schädlichen habe.
[M]anchmal ist weniger [eben] mehr, order, genauer gesagt, … manchmal hat es seine Vorteile, nicht mehr sondern weniger Möglichkeiten zu haben.[4] (Elster 2000, 1)
So gibt Odysseus, indem er sich an den Schiffsmast fesseln lässt, oberflächlich betrachtet seine körperliche Freiheit ab. Er gewinnt dadurch aber die geistige Freiheit, sich den Gesang der Sirenen unbeschadet anhören zu können. Je mehr äußere Zwänge dem Subjekt auferlegt werden, desto weniger innere Zwänge muss es sich also selbst auferlegen.
Der Begriff Verfügung über die Lebensbedingungen
spiegelt
m.E. das emotionale Freiheitsverständnis, also die
Konzeption von
Freiheit als Erfüllung ganz gut wider: Ich* kann eben über
die Dinge soweit verfügen, d.h. sie stehen mir* soweit zur
Verfügung, wie dies für die Erfüllung meiner*
Bedürfnisse sinnvoll
ist; ob ich* dabei eine besonders große Wahl habe, ist soweit
nebensächlich.
Die gleichsetzende Assoziation von Wahlfreiheit mit dem
Guten reflektiert letztlich bloß die Ideologie der
neoliberalen
Demokratie, also die Vorstellung, die Leute bräuchten bloß eine
Wahl zu haben, und schon ginge es ihnen gut.
Die Kopplung von Wahlfreiheit und Lebensqualität ist aber gerade ein charakteristisches Merkmal der Exklusionsgesellschaft: Nicht wählen zu können bedeutet, dass die anderen über das eigene Schicksal entscheiden, und da die anderen die eigenen Bedürfnisse nicht einbeziehen, ist das schlecht. In einer Gesellschaft, in der nur für alle gesorgt ist, indem jede*r für sich selbst sorgt, ist eben Freiheit die Grundbedingung dafür, für sich selbst sorgen zu können, und somit dafür, dass für mich* gesorgt ist.
Allerdings: Unter gewissen Umständen kann Erfüllung nicht ohne Wahlfreiheit zustande kommen, d.h. die Wahlfreiheit ist die Erfüllung.
[E]s ist nützlich, klar zwischen dem
Wohlergehensaspekt[well-being aspect] und demHandlungsaspekt[agency aspect] einer Person zu unterscheiden.[5] (WAF 186)Während Wohlergehens-Freiheit die Freiheit ist, etwas bestimmtes zu erreichen, nämlich Wohlergehen, ist der Gedanke der Handlungsfreiheit allgemeiner, da er nicht an eine bestimmte Art von Ziel gebunden ist. Handlungsfreiheit ist die Freiheit, zu erreichen, was immer die Person als verantwortliche Handlungsträgerin entscheidet, was er oder sie erreichen sollte.[6] (WAF 203f)
Obwohl der Handlungs- und Wohlergehensaspekt beide wichtig sind, sind sie dies doch aus recht unterschiedlichen Gründen. Aus der einen Perspektive wird eine Person als handelnd oder entscheidend angesehen, während im anderen Fall dieselbe Person eine Betroffene [beneficiary] ist, deren Interessen und Vorteile betrachtet werden müssen. Es ist unmöglich, diese mehrfache Informationsbasis auf eine einfache zu reduzieren, ohne dabei etwas Wichtiges zu verlieren.[7] (WAF 208)
Wenn es tatsächlich nur um die Wohlergehensfreiheit ginge, dann ließe sich in einer abstrakt-logischen Denkweise argumentieren, dass die Freiheit tatsächlich verzichtbar sei, da ja letztlich schon bekannt ist, dass es nur um das Wohlergehen geht; Entscheidungen sind durch dieses festgesetzte Ziel ja schon in gewisser Weise determiniert, dem Individuum müsste es nur recht sein, wenn die entsprechenden Entscheidungen dann von außen abgenommen würden. In der Theorie könnten wir* also nichts dagegen haben, wenn ein mächtiges System uns* unsere* Freiheit wegnimmt, um für uns* sämtliche Entscheidungen von außen zu unserem* Besten zu treffen (auch wenn dies praktisch natürlich nicht möglich ist).
Die geniune Notwendigkeit der (Wahl-)Freiheit ergibt sich aber, wenn
wir unseren Blickwinkel öffnen und anerkennen, dass das
Wohlergehen
des Individuums als solches gar nicht existiert, sondern nur als
eine Kollektion von Wohlergehen in Verbindung.
In diesem Lichte ist auch Amartya Sens Beispiel zu interpretieren, in welchem er eine Situation, in der ihr* einen Menschen vor dem Ertrinken rettet, mit der Situation vergleicht, dass ihr* das Ertrinken nicht mitbekommt. Elster schlussfolgert:
Eure Handlungsfreiheit wird auf entscheidende Art erweitert. Ihr könnt jetzt sehr wahrscheinlich den Menschen retten. … Eure Handlungsfreiheit wäre gut ausgeführt, und der Stand der Dinge wäre besser, als ihr selbst es einschätzen würdet. Aber euer Wohlergehen würde recht wahrscheinlich darunter leiden. Ihr könnt es natürlich genießen, ein Leben zu retten, und teilweise wird euer Wohlergehen sicherlich positiv durch die Möglichkeit beeinflusst, etwas Gutes zu tun. Aber es ist möglich dass, unter Berücksichtigung aller Umstände, euer eugenes Wohlergehen nicht größer sein wird, und lasst uns (des Kontrast willens) annehmen, dass es tatsächlich niedriger ist. … Eine Erweiterung der Handlungsfreiheit kann mit einer Reduktion tatsächlichen Wohlergehens einhergehen, durch unsere eigene Wahl, obwohl ihr in keinster Weise gleichgültig gegenüber eurem Wohlergehen seid.[8] (WAF 206f)
Die Bewertung resultiert hier also aus der Aggregation von Befindlichkeiten aus unterschiedlichen Verbindungen zu einem Wohlbefinden des Menschen an sich. Was hier passiert ist, dass durch das Retten der ertrinkenden Person, bzw. schon allein durch die Möglichkeit, eine neue Verbindung eingegangen werden kann. Damit ist das Befinden mit und ohne diese Möglichkeit kaum vergleichbar, weil es z.T. einer Verbindung zugeordnet ist, die im anderen Fall gar nicht existiert. Wenn hier vom Wohlergehen insgesamt die Rede ist, dann ist damit eigentlich das Wohlergehen in der Verbundenheit, in der sich der Mensch ohne den Ertrinkenden befunden hätte gemeint. Diese Verwechslung ist deshalb leicht möglich, da die Verbindung zum Ertrinkenden ja (sehr) vorübergehender Natur ist; die Rettungsperson wird ja kurz darauf wieder in den alten Verbindungen sein, in der sie auch sonst gewesen wäre. Für diese Verbindungen ist der Ertrinkende tatsächlich abträglich; damit lässt sich aber immer noch nicht sagen, dass es insgesamt unannehmlich wäre (denn ein Gesamtbefinden existiert ja gar nicht, wenn wir Bedürfnisse als in Verbindung existierend betrachten).
Die Rettung des Ertrinkenden setzt aber zunächst das Eingehen der Verbindung voraus, ein Umstand, der beim Verständnis von Freiheit ebenso Berücksichtigung finden muss; dann sprechen wir aber nicht mehr bloß von einer well-being freedom, sondern von einer agency freedom. Diese Entscheidung, welche Verbindungen wir eingehen, liegt selbst außerhalb von Erwägungen des Wohlbefindens, in dem Sinne dass dem Subjekt von außen überhaupt nicht anzusehen ist, welche Entscheidungen es diesbezüglich treffen sollte. Es spielen hier metaphysische Bedürfnisse eine Rolle, die nur vom Subjekt selbst verstanden werden können, und derer auch das Entscheiden selbst ein elementarer Bestandteil ist.
Freiheit als gesellschaftlich-vorsorgende Entscheidungsfindung
Wir haben bisher Freiheit als Zustand aufgefasst, mit dem sich das Subjekt einfach so konfrontiert sieht. Die Möglichkeiten, aus denen ich* wählen kann (die Situation und ihre Definition), wurden jedoch gesellschaftlich-vorsorgend geschaffen, meine Entscheidungsfreiheit ist durch die gesellschaftlich-vorsorgende Ausübung der Entscheidungsfreiheit bedingt.
Wenn eine Firma ein Elektrogerät herstellt, schränkt sie insofern die Freiheit im Umgang damit ein, als dass sie dafür sorgt, dass bestimmte Dinge damit nicht gemacht werden können. Gesellschaftlich-vorsorgend wird hierdurch Sicherheit vor Stromschlägen, Kurzschlüssen etc. gewährleistet. Aufgrund kapitalistischer Interessen wird diese Freiheit aber auch entgegen des Nutzungsinteresses eingeschränkt, indem etwa das Gerät im Falle eines Defekts nicht repariert werden kann, sondern ein neues gekauft werden muss.
Durch sicherheitsrelevante Einschränkungen
gewinnen aber –
trotz zurückgenommener Wahlfreiheit – die Nutzenden an
tatsächlich empfundener Freiheit, da sie jetzt frei,
intuitiv, sorglos mit dem Gerät umgehen können.
Auch in diesem Sinne gibt es durchaus Manifestationen von Freiheit, die viel mit Wahlfreiheit zu tun haben, aber gleichzeitig dem emotionalen Verständnis als Erfüllung nachkommen. Dies ist insbesondere der Fall in einer sicheren Umgebung, wo ich* verschiedenste (für mich neue/unbekannte) Dinge ausprobieren kann, ohne jemals befürchten zu müssen, dadurch irgendeinen ernsthaften Schaden zu erleiden. Dies ist offensichtlich viel mehr eine Freiheit nach intuitivem Verständnis als wenn ich* bloß theoretisch alles machen kann, über die Konsequenzen aber vorher bescheid wissen und entsprechend vorsichtig sein muss.
Wir haben bei der Diskussion von Dispositionen festgehalten, dass diese nicht plötzlich entstehen, und somit Rationalität kein augenblicklicher Zustand ist, sondern dass sie sich langsam, über lange Zeit hinweg herausbilden, sowohl durch den individuellen als auch durch den gesellschaftlichen Entwicklungsprozess: Das Nachdenken darüber, was wir* glauben sollten und nach welchen Werten wir* streben sollten, wird nicht in jeder Entscheidungssituation aus dem Nichts neu erschaffen, sondern über lange Zeiträume hinweg gesellschaftlich vorsorgend produziert.
Dasselbe gilt aber auch für die Entscheidungen selbst: Es wird dafür gesorgt, dass wir* überhaupt nicht mehr jedes mal aufs Neue entscheiden müssen, sondern dass die Entscheidung in den gesellschaftlichen Prozess integriert ist, dass also gesellschaftlich vorsorgend entschieden wurde.
Die Freiheit einer Person lässt sich gut anhand ihrer Fähigkeit einschätzen, gewünschte Ergebnisse zu erzielen: Ob es der Person frei steht, dieses oder jenes Ergebnis zu erzielen; ob ihre Entscheidungen berücksichtig werden und die entsprechenden Dinge passieren. Bei diesem Element der Freiheit, welches ich effektive Macht nennen möchte, oder kurz Macht, kommt es nicht auf die Mechanismen und Abläufe der Kontrollausübung an. Es spielt für effektive Macht keine Rolle, wie genau die Entscheidungen
ausgeführtwerden. Tatsächlich müssen die Entscheidungen nicht einmal direkt addressiert werden. Bei effektiver Macht kann es auch um kontrafaktische Entscheidungen gehen: Dinge können getan werden aufgrund des Wissens, wie die Person wählen würde, wenn sie das Ergebnis tatsächlich kontrollieren könnte. Im Gegensatz dazu kann Freiheit auch dahingehend bewertet werden, ob die Person selbst die Kontrolle über den Entscheidungsprozess ausübt. Trifft sie im Zuge des Entscheidungs- und Ausführungsprozesses aktiv die Entscheidungen? Dieses Element der Freiheit lässt sich als prozedurale Kontrolle oder kurz Kontrolle bezeichnen. Für Freiheit im Sinne von Kontrolle spielt es keine Rolle, ob die Person überhaupt ansatzweise erfolgreich darin ist, die Ergebnisse herbeizuführen, für die sie sich entscheiden würde.[9] (WAF 208f)
Es geht hier um das Spektrum zwischen dem, was Amartya Sen (effective) power und (procedural) control nennt, also zwischen Entscheidungsfreiheit in allgemeiner, indirekter, vorausschauender Form bzw. in direkter Weise in der konkreten Einzelsituation, wobei es sich hier sicherlich nicht um ein Entweder/Oder handelt, sondern um ein Kontinuum. Sen illustriert diese effektive Macht an folgendem Beispiel:
Eurer Freund wird durch einen Unfall verletzt und ist bewusstlos. Die Ärztin sagt, dass entweder Behandlung A oder B angewendet werden kann, und dass beide gleichermaßen effektiv wären, aber dass euer Freund aufgrund geringerer Nebenwirkungen unter A weniger leiden würde. Ihr wisst aber, dass euer Freund Behandlung B wählen würde, da A im Zusammenhang mit Tierversuchen steht, mit denen euer Freund absolut nicht einverstanden ist. Er würde tatsächlich zustimmen, dass es ihm unter A besser gehen würde, aber als freier Entscheidungsträger würde er trotzdem B wählen, wenn er selbst entscheiden könnte. Wenn ihr jetzt entscheidet, die Ärztin anzuweisen, Behandlung B anzuwenden, dann gebt ihr eurem Freund effektive Macht, auch wenn er nicht selbst die Kontrolle ausübt. Und euer Grund für die Entscheidung für B ist sicherlich nicht sein Wohlergehen (er weiß ja selbst, dass A dafür besser wäre), sondern seine Freiheit (in der allgemeinen Form der Agency Freedom). Es sei ebenfalls angemerkt, dass eure Entscheidung, welche Behandlung euer Freund bekommt, davon abhängt, was euer Freund selbst wählen würde. Es ist nicht nur so, dass er bekommt, was er selbst wählen würde; er bekommt es, weil er es selbst wählen würde.
Der Kontrast zwischen effektiver Macht und prozeduraler Kontrolle ist bedeutsam für die Praxis. Oftmals ist es nicht möglich, die Gesellschaft derart zu organisieren, dass die Leute direkt die Hebel in Bewegung setzen können, die alle relevanten Aspekte ihres Lebens kontrollieren. Der Versuch, Freiheit ausschließlich als Kontrolle zu betrachten, muss die Bedingungen der Freiheit dort verfehlen, wo die Kontrolle nicht praktikabel durch die Leute selbst ausgeübt werden kann.[10] (WAF 209f)
Hierin spiegelt sich sehr schön die Natur produktiver
Bedürfnisse
wider: Es ist unbefriedigend, wenn der wünschenswerte
Zustand
nur zufällig bzw. durch einen nicht durchschaubaren
Mechanismus daherkommt. Wichtig ist, dass Bedürfnisse die
Grundlage für den Mechanismus bilden, der das
gesellschaftliche
Resultat hervorbringt; hierin eröffnet sich die Teilhabe am
gesellschaftlichen Prozess.
Die Rolle von Sanktionssystemen
Zur Sicherung der vorsorglich getroffenen Entscheidungen
können dabei
auch Sanktionssysteme dienen, denn:
Ein Aspekt der Anstrengung zur Entwicklung kooperationsrelevanter Fähigkeiten und Haltungen sind stets auch die Forderungen der anderen bzw. deren bei mangelhaften eigenen Beiträgen antizipierbare Sanktionen. Diese Forderungen und der ihnen verliehene Druck werden dabei jedoch, sofern das Ziel tatsächlich den Interessen aller entspricht, nicht als
Zwangempfunden, sondern über die Einsicht, daß man mit den mangelhaften Beiträgen nicht nur den Bedürfnissen der anderen zuwiderhandelt und damit die prinzipielle Verbundenheit mit diesen gefährdet, sondern auch gegen die eigenen längerfristigen Interessen verstößt, letztendlich als Unterstützungsaktivität erlebt, sodaß sie positiv gewertet und in die eigene Anstrengungsbereitschaft überführt werden können. Eine solche positive Wertung von Forderungen und Sanktionen kann allerdings in Abhängigkeitsverhältnissen innerhalb antagonistischer Klassengesellschaften, bei welchen eine Aufgehobenheit der eigenen in den gesellschaftlichen Interessen ausgeschlossen ist, prinzipiell nicht entstehen: Wenn keine bewußt kooperativen, sondern antagonistische Beziehungen vorliegen, bedeutet der Druck des anderen immer den Versuch der Durchsetzung eigennütziger Interessen, können Sanktionen also nur als direkterZwangerfahren werden. (M II 70)
Ziel ist also ein einvernehmliches Sanktionssystem: Sanktionen sollten so verteilt werden, dass diejenigen, die sie erhalten, danach sagen: Ja, das war gerechtfertigt! Die Sanktionen verlieren dadurch nicht ihren Sinn, d.h. mensch kann nicht einfach sagen, wenn die Leute im Nachhinein eh einsehen, dass ihr Verhalten unangemessen war und es bereuen, dann braucht es ja gar keine Sanktion – der bloße Hinweis auf die Unangemessenheit des Verhaltens müsste ja dann reichen! Denn als soziale Wesen brauchen wir* nun einmal die Bewertung
unseres Verhaltens durch Feedback von anderen, welches
tatsächlich auch
das emotionale Gewicht der Bewertung zum Ausdruck bringt, d.h. wir
müssen auch sehen, dass andere sich tatsächlich dafür
einsetzen
dass wir uns angemessen verhalten und es nicht bloß bei leeren
Worten belassen. Wenn dieses Feedback in aus unserer
Sicht angemessenen Sanktionen besteht, können wir dafür
durchaus sehr
dankbar sein.
Genau wie die Einschränkung der Umgangsmöglichkeiten mit dem Elektrogerät vor Stromschlägen schützt, so schützt die Einschränkung des gesellschaftlichen Umgangs davor, die soziale Integrität bzw. die eigene Zugehörigkeit zu zerstören. Solche Maßnahmen müssen mit gleicher Umsicht wie bei technischen Geräten getroffen werden.
Die optimale Freiheit
Es ist offensichtlich, dass es irgendeinen Punkt maximaler (subjektiv empfundener) Freiheit geben muss, wo es schwer genug ist, die einmal getroffene Entscheidung zu revidieren, dass dies nicht aus Versehen passieren kann und mensch sich unnötig damit aufhält, dahingehend vorsichtig zu sein, bzw. geneigt wäre, sich mit dieser eigentlich bereits geklärten Entscheidung erneut aufzuhalten, aber leicht genug, dass mensch im Fall einer Meinungsänderung immer noch eine zumutbare Möglichkeit zur Revision der Entscheidung hat. Und hier kommt es für meine* Freiheit vielmehr darauf an, wieweit mir* die vorsorgliche Entscheidungsfindung offen steht, bzw. wieweit ich* die gesellschaftlichen Prozesse generell nach meinen* Werten und Bedürfnissen gestalten kann.
Dabei kann der Rahmen maximaler Freiheit auch durchaus mal über Generationen hinaus reichen: Wenn sich bestimmte Konventionen über viele Generationen vor mir* als tatsächlich nützlich für die Menschen erwiesen haben (und nicht etwa aufgezwängt wurden, wie dies bei vielen Konventionen in unserem System der Fall ist), dann wird es auch für mich* bzw. meine* Freiheit zuträglich sein, wenn sich nur schwer von diesen Konventionen abweichen lässt. In diesem Fall wird meine* Freiheit gewährleistet, obwohl ich* bei der Entscheidung überhaupt nichts mitzureden hatte.
Wenn wir zum Beispiel die Freiheit wollen, nicht in den Straßen überfallen zu werden und uns ohne derartige Gefahren bewegen zu dürfen, dann geht es uns um effektive Macht. Wer genau die Kontrolle darüber ausübt, wird dabei weniger entscheidend sein als die Fähigkeit, zu erreichen wofür wir uns entscheiden würden. Wenn die Straßen von den Räubern befreit sind weil wir entscheiden würden, nicht überfallen zu werden, ist unserer Freiheit gut gedient, und das obwohl die Kontrolle über die Wahl, überfallen zu werden, uns selbst nicht gegeben wurde.[11] (WAF 210)
In vielen Generationen vor mir* wurde bereits die Entscheidung
für sichere Straßen gesellschaftlich getroffen. Es
wäre extrem
schwer für mich*, diese Entscheidung zu revidieren, also die Straßen
wieder unsicher zu machen; dadurch ist meine* Freiheit aber
in keinster Weise eingeschränkt.
Die optimale Freiheit ist also an dem Punkt erreicht, wo der Aufwand zur Revision vorab festgelegter Regeln proportional zur Universalität der Sinnhaftigkeit dieser Regeln ist; dasselbe gilt grundsätzlich auch für jede andere Art vorgefasster Meinungen, d.h. mensch muss grundsätzlich in der Lage sein, eine vorgefasste Meinung zu revidieren, aber der dazu nötige Aufwand sollte proportional dazu sein, wie offensichtlich, unmittelbar einsichtig, sinnvoll, bewährt etc. die Meinung ist.
Fazit
Durch gesellschaftliche Vermittlung wird die Situation definiert, die gesellschaftliche Logik geschaffen, die Vorentscheidungen getroffen, innerhalb derer die Freiheit bzw. der Handlungsspielraum des Subjekts sich dann abspielt. Es gibt Bereiche, in denen die Wahlfreiheit unabdingbar für die menschliche Entfaltung ist, da hier die Wahl selbst ein genuines Bedürfnis darstellt; dies gilt ganz wesentlich für das Eingehen von Verbindungen. In weniger persönlichen Bereichen aber ist es umso besser, je mehr die Gesellschaft vorsorgend die richtigen Entscheidungen getroffen hat. Dann habe ich* nur noch dort ein tatsächliches Interesse an Wahlfreiheit, wo die Gesellschaft (für mich*) falsche Entscheidungen getroffen hat. Es handelt sich dann sozusagen um eine Freiheit von den falschen gesellschaftlichen Entscheidungen. Der Wunsch nach dieser Freiheit äußert sich in dem Gefühl, dass etwas nicht so ist, wie es sein sollte. Da damit aber noch nicht bekannt ist, wie es denn besser sein sollte, ist der einzige Weg zur Beseitigung des Missstands, bzgl. der falschen gesellschaftlichen Entscheidung Freiheit zu gewinnen – Freiheit, um ausprobieren zu können, wie es besser gemacht werden könnte; und wenn diese Erfahrung gewonnen ist, die neuen Konventionen wieder zu verstetigen.
Fußnoten
- Power, in the first place, is simply that: can-ness, capacity-to-do, the ability to do things. Doing implies power, power-to-do. In this sense we commonly use ‘power’ to refer to something good: I feel powerful, I feel good. … The women’s movement has given women a greater sense of their own power. Power in this sense can be referred to as
power-to, power-to-do. ↩︎ - [T]he Leninist aphorism that power is a matter of who-whom is absolutely false, as indeed is the Maoist saying that power comes out of the barrel of a gun: power-over may come out of the barrel of a gun, but not power-to. The struggle to liberate power-to is not the struggle to construct a counter-power, but rather an anti-power, something that is radically different from power-over. … Anti-power, then, is not counter-power, but something much more radical: it is the dissolution of power-over, the emancipation of power-to. This is the great, absurd, inevitable challenge of the communist dream: to create a society free of power relations through the dissolution of power-over. This project is far more radical than any notion of revolution based on the conquest of power and at the same time far more realistic. ↩︎
- Power-to, it must be emphasised again, is always a social power, even though it may not appear to be so. … Our doing is always part of a social flow of doing, even where it appears to be an individual act. Our capacity to do is always an interlacing of our activity with the previous or present activity of others. Power-to, therefore, is never individual: it is always social. It cannot be thought of as existing in some pure, unsullied state, for its existence will always be part of the way in which sociality is constituted, the way in which doing is organised. Doing (and power-to-do) is always part of a social flow, but that flow is constituted in different ways.↩︎
- [S]ometimes less is more or, more specifically, … sometimes there are benefits from having fewer opportunities rather than more. ↩︎
- [I]t is useful to distinguish clearly between the
well-being aspectand theagency aspectof a person. ↩︎ - Whereas well-being freedom is freedom to achieve something in particular, viz., well-being, the idea of agency freedom is more general, since it is not tied to any one type of aim. Agency freedom is freedom to achieve whatever the person, as a responsible agent, decides he or she should achieve. ↩︎
- Although the agency aspect and the well-being aspect both are important, they are important for quite different reasons. In one perspective, a person is seen as a doer and a judge, whereas in the other the same person is seen as a beneficiary whose interests and advantages have to be considered. There is no way of reducing this plural-information base into a monist one without losing something of importance. ↩︎
- Your agency freedom is, in an important way, increased. You can now very likely save the man. … Your agency freedom would have been well used, and the state of affairs would have been better, as you would yourself judge it. But your well-being is, quite possibly, reduced. You may, of course, enjoy saving a life, and a part of your well-being may certainly be positively influenced by the opportunity to do good. But it is possible that, everything considered, your own well-being is no higher, and let us assume (to pursue our contrasts) that it is actually lower …. An expansion of agency freedom can go with a reduction in actual well-being, through your own choice, even though you are not, by any means, indifferent to your own well-being. ↩︎
- A person’s freedom may well be assessed in terms of the power to achieve chosen results: whether the person is free to achieve one outcome or another; whether his or her choices will be respected and the corresponding things will happen. This element of free- dom, which I shall call effective power, or power (for short), is not really concerned with the mechanism and procedures of control. It does not matter for effective power precisely how the choices are “executed.” Indeed the choices may not even be directly addressed. Effective power can take note of counterfactual choice: things might be done because of knowledge of what the person would choose if he actually had control over the outcome. In contrast, a person’s freedom may also be assessed in terms of whether the person is himself exercising control over the process of choice. Is he actively doing the choosing in the procedure of deci- sion and execution? This element of freedom may be called procedural control, or control (for short). It does not matter for freedom as control whether the person succeeds at all in achieving what he would choose. ↩︎
- Your friend is injured in an accident and is unconscious. The doctor says that either treatment A or treatment B can be used and one would be just as effective as the other, but that your friend would suffer less from A because of its smaller side effects. However, you happen to know that your friend would have chosen treatment B, since treatment A is associated with some experiments on live animals of which your friend disapproves totally. He would, in fact, agree that treatment A would have been better for his well-being, but as a free agent he would have nevertheless chosen treatment B, if he were given the choice. If you now decide to ask the doctor to give your friend treatment B, you are giving your friend effective power even though he is not exercising the control himself. And your ground for choosing treatment B for him is surely not his well-being (he too agrees that A would be better for that), but his freedom (in the general form of agency freedom). It is also worth noting that your decision regarding what treatment your friend gets is dependent on what your friend would himself have chosen. It is not only that he happens to be getting what he would have chosen; he is getting it because he would have chosen it. The contrast between effective power and procedural control is important in practice. It is often not possible to organize society in such a way that people can directly exercise the levers that control all the important aspects of their personal lives. To try to see freedom exclusively in terms of control is to miss out on the demands of freedom when control cannot feasibly be exercised by the persons themselves. ↩︎
- If, for example, we want the freedom not to be mugged in the streets and the liberty to move about without being so treated, we are looking for effective power. Precisely who exercises the control may be less important than the ability to achieve what we would have chosen. If the streets are cleared of the muggers because we would choose not to be mugged, our freedom is being well served, even though we have not been given control over the choice of whether to be mugged or not. ↩︎
Literatur
GdP: Holzkamp, K. (1983). Grundlegung der Psychologie. Campus, Frankfurt.
GL: Meretz, S. (2012). Die “Grundlegung der Psychologie” lesen. Einführung in das Standardwerk von Klaus Holzkamp. Norderstedt: BoD.
Verfügbar über grundlegung.de.
KA: Sutterlütti, S.; Meretz, S. (2018). Kapitalismus aufheben: Eine Einladung, über Utopie und Transformation neu nachzudenken. VSA, Hamburg. Verfügbar über commonism.us.
M II: H.-Osterkamp, U. (1976). Grundlagen der psychologischen Motivationsforschung, Bd. II: Die Besonderheit menschlicher Bedürfnisse – Problematik und Erkenntnisgehalt der Psychoanalyse (4. Aufl. 1982). Campus, Frankfurt.
Verfürbar über kritische-psychologie.de.
WAF: Sen, A. (1985). Well-Being, Agency and Freedom: The Dewey Lectures 1984. Journal of Philosophy, 82(4), 169‑221.
Elster, J. (2000). Ulysses Unbound: Studies in Rationality, Precommitment, and Constraints. Cambridge University Press.
Holloway, J. (2005). Change the world without taking power. Capital & Class, 29(1), 39‑42.
Marx, K; Engels, F. (1848). Manifest der Kommunistischen Partei, in: MEW 4. Dietz, Berlin (1973).
Spehr, C. (2003). Gleicher als andere: Eine Grundlegung der freien Kooperation. Karl Dietz, Berlin.
Verfügbar über rosalux.de.
Stuart, G. (2019). 4 types of power: What are power over; power with; power to and power within?
Online auf sustainingcommunity.wordpress.com.
Stützel, E. (2024). Macht voll verändern: Rang und Privilegien in hierarchiefreien Projekten. Eurotopia.
Hinterlasse einen Kommentar